Rechtsschutz auch über mehrere Instanzen
Zwischen Recht haben und Recht bekommen können manchmal Jahre liegen. Denn kommt es zu einem Rechtsstreit, so ist es nicht sicher, ob dieser auch schon in der ersten Instanz entschieden wird. Erhebt der Verlierer dieses Rechtsstreits nämlich nach einem Urteil fristgerecht Widerspruch, so wird – in der Regel durch die Überlastung der Gerichte – nicht gleich, sondern oftmals erst Jahre später, so kann sich eine endgültige Entscheidung wirklich über Jahre hinweg ziehen.
Anwälte und Sachverständige und auch mögliche Zeugen möchten aber zeitnahe bezahlt werden und warten nicht darauf, dass man einen Rechtsstreit endlich nach Jahren eventuell gewonnen hat. In einer solchen Situation ist es gut eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Diese tritt dann ein für Anwaltskosten, Gerichtskosten, Zeugengelder und möglicherweise erforderlich gewesenen Sachverständigengutachten.
Allgemein ist zu sagen: Eine Klage teuer werden. Selbst wenn es nur um eine Summe von um ca. die 5000 Euro zum Beispiel geht, summieren sich die Anwalts- und die Gerichtskosten bereits in der ersten Instanz auf über 2000 Euro. Ohne Rechtsschutz sieht man sich dann – wenn es in höhere Instanzen geht. Und dabei muss jemand, der einen Prozess verliert noch lange nicht von den Kosen her gesehen „ungeschoren“ davon kommen. Denn ist zum Beispiel der Prozessgegner, der verloren hat, zahlungsunfähig, so müssen unter Umständen Anwalts- und Gerichtskosten von der Partei getragen werden, die gewonnen hatte.
Da sich die Kosten nach dem Streitwert richten, können auch bei einem kleineren Streitwert die Kosten schon in der ersten Instanz unter Umständen höher sein, als der eigentlich Streitwert. Bei höheren Streitwerten, wenn in die zweite Instanz gegangen werden muss, betragen die Kosten oftmals nochmals die Hälfte des Streitwertes. Aber auch Kosten für die zweite Instanz trägt die Rechtsschutz.