Musik als Kunst und die Gema

Bei Veranstaltungen mit einer musikalischen Unterhaltung ist es erforderlich, dass die Musik auch der Gema gemeldet wird. Die Gema ist eine Einrichtung welche diese Einnahmen dann an weitere Künstler wie Komponisten verteilt. Es ist wie eine Lizenzvergabe bei Patenten. Eigentlich eine sehr sinnvolle Einrichtung, wenn da nicht das Thema mit dem Geld wäre. Aber hierbei kann man ganz beruhigt sein, denn Privatfeiern im engsten Verwandten und Bekannten Kreis welche nicht öffentlich sind, sind bei der Gema frei. Eine Veranstaltung mit einem Alleinunterhalter und Entertainer in der Öffentlichkeit wie auf Faschingsveranstaltungen oder Silvesterparty ist gemapflichtig. Es wird hier nach Fläche der Veranstaltung und nach dem Eintrittspreis abgerechnet. So kommt man bei einer öffentlichen Veranstaltung ohne Eintrittspreis und einer Fläche von etwa 100 Quadratmeter auf etwa EUR 30,-- Das hält sich alles noch in Grenzen. Teuerer wird es, wenn man Eintrittsgeld verlangt und viele Zuseher kommen. Dennoch, es gilt hier, lieber anmelden. Denn durch einen Zufall ließt man in der Zeitung über die Festlichkeit nach. Das bekommen die Sachbearbeiter der Gama heraus und man muss eine Strafe zahlen, die meistens über das doppelte des normalen Satzes liegt. Wer hier auf Nummer Sicher gehen will und auch einen Geburtstag anmelden will mit etwa 50 Personen ohne Eintrittsgeld, sollte hier die Gema bezahlen mit etwa EUR 20,-- . So ist man auf der sicheren Seite, denn selbst wenn durch Zufall ein Fremder auch nur am Saal vorbeikommen sollte, wäre dies schon öffentlich. Allerdings habe ich hier noch nie einen Fall mitbekommen, so dass man Privatfeierlichkeiten als Ausnahme betrachten kann. Im Grunde trifft es nicht nur die Musiker, sondern auch die Bauchredner oder Tänzer, welche Songs als Hintergrundbeschallung einspielen. Auch bei einem Zauberer Zauberer welcher seine Tricks hier mit Musik begleiten läßt über eine CD oder andere Player ist im eigentlichen Sinne bei einer öffentlichen Veranstaltung hier die Gema ein Muss. Wichtig ist, dass die Anmeldung immer der Veranstalter macht und nie der Künstler selbst. Der Künstler füllt dann nur entsprechend die Musikliste aus und gibt diese dem Veranstalter wieder. Der Veranstalter schickt diese Liste dann der Gemaeinrichtung zu.